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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
  1. Marquis Informatik Technologien  führt die Abwicklung der Präsentation im Internet im Namen und auf  Rechnung des Auftraggebers durch und sichert die Diskretion der Daten zu.                                
  2. Ein Auftrag kommt nur durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgte  Bestätigung mit Der Auftraggeber verpflichtet sich, die notwendigen Unterlagen, die zur  Erstellung der Präsentation erforderlich sind, innerhalb von 30 Kalendertagen an zustande. Dies gilt ebenso für Änderungen oder Ergänzungen.                           
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die notwendigen Unterlagen, die zur  Erstellung der Präsentation erforderlich sind, innerhalb von 30 Kalendertagen an Marquis Informatik Technologien zu übergeben.                                                                                                                                   
  4. Rechte Dritter, Datenrechte und Inhalte:                                                                                       
    Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright, sowie Rechte Dritter zu beachten, und er muss die Genehmigung der Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Daten verfügen. Soweit Daten an uns übermittelt werden, gleichgültig in welcher Form, ist der Kunde verpflichtet, Sicherheitskopien zu erstellen. Werbung & Design Almut Laudien haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Die Nutzung der Leistungen von  Werbung & Design Almut Laudien für strafbare Inhalte ist unzulässig. Werbung & Design Almut Laudien nimmt keine Einzelprüfung vor, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind oder ob Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsbefinden gegen das geltende Recht der BRD oder der USA verstossen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.                                                                                        
  5. Nach der Veröffentlichung der Seiten des Auftraggebers im Internet ist dieser verpflichtet, eventuelle Mängel innerhalb von 7 Tagen an  Marquis Informatik Technologien  mitzuteilen.
    Der Tag der Veröffentlichung wird dem Auftraggeber nach  Fertigstellung umgehend mitgeteilt.                                   
  6. Marquis Informatik Technologien ist nicht verpflichtet, die Internetseiten des Auftraggebers zu  prüfen. Falls ein Verstoss gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten vorliegt,
    behält sich Marquis Informatik Technologien vor, Ihre Werbung im Internet nicht zu präsentieren. Bei Zuwiderhandlung haftet der Auftraggeber für den entstandenen Schaden.                                                 
  7. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt  seines Auftrages und stellt den Auftragnehmer von allen wettbewerbs- und urheberrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei.                                                                                                                                    
  8. Der Auftraggeber gestattet es, einen Link auf seiner Homepage zu www.marquisnet.ch zu setzen. Desweiteren unterliegen alle Urheberrechte den entsprechenden
    Gesetzgebungen, und Verweise dürfen nicht entfernt werden.                                                                                               
  9. Bei Fällen höherer Gewalt oder Betriebsstörungen kann die Veröffentlichung einer Werbung verschoben werden oder unterbleiben, ohne Anspruch auf Schadensersatz.                                                  
  10. Gemäss der ausgewiesenen Preisliste wird die Plazierung Ihrer Werbung  vorgenommen.                          
  11. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, inklusive der gültigen Mehrwertsteuer.     
  12. Leistungen, Entgelte und Zahlungsbedingungen: 
    Unsere Angebote sind unverbindlich. Marquis Informatik Technologien behält sich vor, Entgelte für Leistungen zu ändern. Laufende Projekte sind davon nicht betroffen.
    Die Preise von laufenden Service-, Wartungs- und Aktualisierungsverträgen sind variabel, und werden daher dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
    Erhöhung der Entgelte bewirken ein ausserordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von einem Monat.
    Als Zahlungsweisen werden akzeptiert: Zahlung per Rechnung, Barzahlung oder per Bankeinzug.
  13. Alle Rechnungen sind innerhalb von einem Monat ohne Skonto oder sonstige  Abzüge zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes ausgewiesen ist.                                                       
  14. Bei Nichtbegleichung von Rechnungen oder Zahlungsverzug, die über das  Zahlungsziel fällig sind, können wir die Homepage bis zur Rechnungsbegleichung vom Netz nehmen oder die
    Funkionalität einschränken.                                      
  15. Marquis Informatik Technologien ist berechtigt bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder Stundung Ihnen Verzugszinsen, laut geltendem Recht, in Rechnung zu stellen.                                       
  16. Kündigungszeiten:
    • Kündigung von Verträgen ohne Mindestlaufzeit ist für beide Seiten unter  Einhaltung einer Frist von 10 Werktagen zum Monatsende zulässig.
    • Kündigung von Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist zum Ende der Laufzeit  unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten möglich.
    Die Kündigungserklärung muss schriftlich bei Marquis Informatik Technologien eingereicht werden.
    Erfolgt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
  17. Nach Beendigung der Mindestlaufzeit ist Marquis Informatik Technologien berechtigt, die Preise dem  Markt entsprechend zu ändern. Eine Preisänderung wird Ihnen 3 Monate zuvor  schriftlich mitgeteilt.                                                                                                                                          
  18. Der laufende Auftrag kann bei Zahlungsverzug des Auftragsgebenden  ausserordentlich gekündigt werden. In diesem Fall ist Marquis Informatik Technologien berechtigt,
    vom  Auftraggeber die auf die verbleibende Mindestlaufzeit entfallenen Nutzungsentgelte als Schadensersatz zu verlangen.              
  19. Für die Verträge gilt der Gerichtstand in Basel  und das Schweizerische Obligationengesetzbuch.
  20. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, berührt  dies die Wirksamkeit der übrigen nicht.